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Dashcam-Einsatz: Datenschutz und Bußgelder in DE und Europa

28 Jul, 2023

Was ist eine Dashcam?

 

Dashcams sind kleine Videokameras, die in Fahrzeugen montiert werden, um während der Fahrt Ereignisse aufzuzeichnen. Diese Aufnahmen können beispielsweise bei einem Unfall als Beweismittel dienen oder Vorfälle im Straßenverkehr dokumentieren. Aber inwieweit ist ihre Verwendung in Deutschland und in Europa datenschutzrechtlich erlaubt?

 

Bedeutung und Akzeptanz von Dashcams in der Bevölkerung:

 

Im Kontext von Unfällen suchen Fahrer oft nach Möglichkeiten, den Unfallhergang nachweisbar zu machen. Hier bieten Dashcams eine Lösung. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt: 71% der Befragten in Deutschland sehen in Dashcam-Aufzeichnungen ein wertvolles Beweismittel. Beeindruckende 77% prognostizieren, dass diese Technologie in naher Zukunft zur Norm wird.

 

Rechtliche Grundlagen zu Dashcams in Deutschland:

 

  • Datenschutz:

Dashcams dürfen nicht konstant filmen, vor allem, wenn dadurch Personen identifiziert und die Aufnahmen online geteilt werden könnten.

 

  • Einsatz als Beweismittel:

Dashcam-Aufnahmen können vor Gericht nur dann als Beweismittel herangezogen werden, wenn sie datenschutzkonform sind. Dennoch ist beim Einsatz zur Strafverfolgung durch Privatpersonen Vorsicht geboten, da die Aufnahmen im Straßenverkehr meist polizeilichen Einrichtungen vorbehalten sind.

 

  • Aufnahmen ohne Personen:

Das Filmen von Objekten, wie Landschaften, ist erlaubt, solange die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung im Netz geteilt werden.

 

  • Relevante Gerichtsentscheidungen:

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel in Zivilprozessen zulässig, sofern sie nicht datenschutzrechtlich bedenklich sind. Die fortwährende Aufzeichnung mit Dashcams ist jedoch unter Datenschutzgesichtspunkten kritisch. Wer gegen diese Regelungen verstößt, kann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Für eine konforme Nutzung sollten Dashcams lediglich situationsbezogene Aufnahmen speichern und andere Daten regelmäßig überschreiben.

 

  • Risiken durch Missachtung des Datenschutzes:

Trotz der möglichen Beweiskraft von Dashcam-Aufnahmen kann deren nicht regelkonformer Einsatz zu erheblichen Bußgeldern führen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht kann bei Verstößen hohe Geldstrafen verhängen, die in extremen Fällen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Firmenumsatzes erreichen können.

 

Dashcam-Nutzung: Deutschland im Überblick:

 

Generell sind Dashcams in Deutschland nicht verboten, jedoch ist die permanente Aufzeichnung während der Fahrt untersagt. Es existieren regionale Unterschiede, etwa in Bayern, wo bei bestimmten Verstößen Bußgelder verhängt werden können. EU-Richtlinien unterstreichen das Recht eines jeden Bürgers, sich frei von ungewollter Videoüberwachung zu bewegen.

 

Dashcam-Nutzung in Europa:

 

Wenn du ins Ausland reisen und eine Dashcam nutzen möchtest, solltest du die jeweiligen nationalen Bestimmungen kennen. Der ADAC teilt in diesem Zusammenhang folgende Richtlinien für verschiedene Länder mit:

 

Grundsätzlich unproblematisch, aber mit Informationspflicht bei Unfällen:

  • Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich: Bei Verwendung der Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel müssen Unfallbeteiligte umgehend über die Existenz der Aufnahme informiert werden.

 

Nur für privaten Gebrauch gestattet:

  • Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich: Die Verwendung der Dashcam ist hier erlaubt, allerdings nur für den persönlichen Gebrauch.

 

Technische und datenschutzbezogene Anforderungen:

  • Polen, Schweden: Die Dashcam sollte einfach aus dem Fahrzeug entfernt werden können, und die Aufzeichnungen müssen regelmäßig überschrieben werden.
  • Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn: Hier gilt, dass die Dashcam eine geringe Auflösung haben sollte. Nicht benötigte Daten müssen spätestens nach fünf Tagen gelöscht werden. Außerdem sollten die Aufzeichnungen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.

 

Verboten – Dashcam-Nutzung nicht gestattet:

  • Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz: In diesen Ländern solltest du auf die Verwendung einer Dashcam verzichten, da dies nicht erlaubt ist.

 


Fazit

 

Bevor du dich auf den Weg machst und planst, deine Dashcam zu nutzen, solltest du dich über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Land informieren und potenzielle Bußgelder vermeiden. Die Richtlinien des ADAC bieten hierzu eine hilfreiche Orientierung, doch kann es immer zu Änderungen in der Gesetzgebung kommen. Ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Dashcams schützt nicht nur deine Privatsphäre, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Bestimmungen zu informieren.

 

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