Was ist Werkverkehr?
Im Güterkraftverkehrsgesetz ist der Werkverkehr als Güterverkehr mit eigenem Personal, eigenen Verkehrsmitteln und eigenen Zwecken definiert. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, allerdings muss der Werkverkehr bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Im Unterschied zum Speditionsgeschäft, das entgeltliche oder geschäftsmäßige Warenbeförderung umfasst, gehört der Werkverkehr zum Wirtschaftsverkehr und erfordert keine Güterschadenhaftpflichtversicherung.
Angesichts des stetigen Anstiegs des Werkverkehrsanteils am Verkehrsaufkommen ist eine Entscheidung zwischen Eigenleistung und Fremdbezug von Transportleistungen von großer Bedeutung. Hierbei sollten Faktoren wie die Auslastung eigener Transportfahrzeuge sowie die Integration der Transportleistung in das bestehende logistische Gesamtsystem berücksichtigt werden.