Was ist ein Vermögensschaden?
Es gibt Vermögensschäden, die nicht direkt auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Besonders während des Transports können solche Schäden auftreten, wie zum Beispiel der Nichteinzug der Nachnahme (speziell geregelt durch § 422 HGB), die Weitergabe der Lieferantenadresse entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Absenders (= Vermögensschaden mit Haftung gemäß § 433 HGB) oder die Überschreitung der Lieferfrist (beurteilt nach § 423 HGB). Diese Schäden sind typisch und sollten nicht ignoriert werden.