Was ist Überhang?
Der Überhang einer Ladung, der umgangssprachlich die Ladung bezeichnet, die über die Länge eines Fahrzeugs hinausragt, wird in §22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beförderung von überstehender Ladung sind klar definiert und lassen keinen Raum für Interpretationen.
Gemäß der StVO darf die Ladung vorne bis zu 50 cm und hinten bis zu 1,50 m über das Fahrzeug hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer Höhe von bis zu 2,5 m ist nur ein Überhang nach hinten erlaubt. Für Fahrten bis zu 100 km ist ein Überhang von bis zu 3 m hinten zulässig, sofern die Güter nicht mehr als 1 m über die Rückstrahler hinausragen. In diesem Fall müssen sie speziell gekennzeichnet werden.
- mindestens durch „eine hellrote, nicht unter 30x30cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
- ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
- einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Bezeichnungen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn befestigt werden. Um auch in der Dämmerung und bei Dunkelheit eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten, muss zudem mindestens eine Leuchte mit rotem Licht sowie ein roter Rückstrahler (nicht höher als 90 cm) angebracht werden, wie es in §17 Abs. 1 vorgeschrieben ist.