Was versteht man unter Gefahrenübergang?
Im Zivilrecht wird der Gefahrenübergang als der Zeitpunkt definiert, an dem das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Moment hat vor allem im Kaufrecht eine entscheidende Bedeutung für den Alltag. Laut Paragraf 446 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tritt der Gefahrenübergang bei Kaufverträgen mit der Übergabe der Sache ein. Im Falle von Versendungskäufen wird der Gefahrenübergang hingegen bereits durch die Übergabe an den Transporteur, also den Spediteur, gemäß Paragraf 447 des BGB ausgelöst.