In der Welt des Güterkraftverkehrs existieren verschiedene Gesetzestexte, welche Bußgelder oder Verwarnungsgelder festlegen. Wenn Sie sich über diese Regelungen informieren möchten, sollten Sie einen Blick in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen werfen.
- Der §10 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) beschreibt, welche Strafen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Maut fällig sind.
- Der §9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nimmt sich ebenfalls des Themas Bußgelder an. Sie richten sich z.B. gegen Spediteure, die Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis einsetzen.
- Die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) regelt Bußgelder im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut. Sie gilt für Transportmittel auf der Straße, zu Wasser und zur Schiene.
- Der §19 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt ebenfalls die Ahndung von Verstößen. Aufgeführt sind beispielsweise das Fehlen von Begleitpapieren (bspw. eines Frachtbriefes).
- Einige Bußgelder ergeben sich auch direkt aus der Straßenverkehrsordnung, etwa Strafzahlungen bei falscher Ladungssicherung.
- Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht ziehen Verwarngelder und Bußgelder im Güterkraftverkehr nach sich. Ein Beispiel sind Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten.