Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument?
Mit dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) kann das zuständige Binnenzollamt die Zulässigkeit einer Ausfuhr nachweisen und somit gewährleisten, dass der Ausführer sich an die Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs gehalten hat. Das ABD wird allen gewerblichen Waren beigelegt, die von Deutschland in ein Drittland außerhalb der EU exportiert werden. Es begleitet die Ware bis zur EU-Außengrenze und dient als wichtige Kontrollinstanz, bevor die Ware in das betreffende Nicht-EU-Land versendet wird. Durch das Ausfuhrbegleitdokument werden außerdem die Daten der Außenhandelsstatistik aktualisiert und somit ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaft geleistet. Lediglich bei einem Gewicht von bis zu 1.000 Kilogramm und einem Warenwert von bis zu 1.000 Euro ist kein ABD erforderlich. Bei höheren Werten ist das Dokument jedoch zwingend notwendig.