Allgemeine Nutzungsbedingungen & AGB
Allgemeine Nutzungsbedingungen des logistiko marketplace
gültig ab dem 03.06.2024
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Allgemeine Regelungen
1.1 Die Vehar® Logistik GmbH, Solinger Str. 19, 45481 Mülheim-Ruhr, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 16079, nachfolgend „Vehar®“ oder „Plattformbetreiber“, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Peter Vehar und Emrah Cömez, bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen eines Dienstvertrags die Möglichkeit, das Business-to-Business System auf dem von ihr betriebenen online-Marktplatz (nachfolgend „logistiko marketplace“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen. 1.2 Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließende zwischen Plattformbetreiber und dem Nutzer geltende Bedingungen für die vom Plattformbetreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an. 1.3 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer vom Plattformbetreiber schriftlich, per Telefax, oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung dieser Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
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Leistungsbeschreibung
2.1 Der logistiko marketplace ist eine Plattform für Transport- und Logistikdienstleistungen, auf der online Transport- und Logistikdienstleistungen zwischen Auftraggebern bzw. Versendern und Transportunternehmen vermittelt werden und auf Grundlage damit verbundener Datenerhebungs- und Verarbeitungsaktivitäten Beratungs- und Serviceleistungen erbracht werden.
2.2 Der logistiko marketplace verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Auftraggebern und Transportunternehmen wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Aufträge.
2.3 Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:
2.3.1 Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des logistiko marketplace nach Zulassung des Nutzers gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen;
2.3.2 Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem logistiko marketplace („Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“);
2.3.3 Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern;
2.3.4 Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für die Nutzer.
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Zugang zum logistiko marketplace
3.1 Voraussetzung für die Nutzung des logistiko marketplace ist die Registrierung des Nutzers mittels E-Mail-Adresse und Passworts. Dem Plattformbetreiber bleibt vorbehalten, bestimmte Anforderungen an die Zusammensetzung eines Passworts zu stellen oder lokale Sicherheitsmerkmale einzusetzen.
3.2 Der logistiko marketplace steht nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung. Dem Plattformbetreiber bleibt es vorbehalten, geeignete Nachweise, z.B. die Angabe einer USt-ID-Nr. oder sonstige geeignete Nachweise, anzufordern. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des logistiko marketplace besteht nicht.
3.3 Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer den Zugang zum logistiko marketplace zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
3.4 Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Logindaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen, Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird er den Zugang des Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird er den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
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Abschluss von Speditionsverträgen auf dem logistiko marketplace
4.1 Nutzer haben die Möglichkeit, auf dem logistiko marketplace gesonderte Speditionsverträge über die Erbringung von Transport- und Logistikdienstleistungen abzuschließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen der angebotenen Dienste „Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“. Die Verträge unterliegen den Allgemeine Geschäftsbedingungen „Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“ in ihrer aktuell gültigen Fassung, auf die hiermit verwiesen wird.
4.2 Der Plattformbetreiber ermöglicht den Abschluss solcher Verträge und ist gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Spediteur Vertragspartei der auf der Plattform geschlossenen Verträge.
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Vehar® direct
5.1 Vehar® direct ermöglicht es den Versendern, die auf dem logistiko marketplace inserierten Transportaufträge direkt zu buchen.
5.2 Die inserierten Transportaufträge stellen verbindliche Angebote von Vehar® zum Abschluss eines Vertrages dar. Nach Eingabe auftragsspezifischer Details kann der Versender aus den drei Versandoptionen „Buchung nach Packmittel“, „Buchung nach Lademetern“ und „Buchung nach Fahrzeugart“ sowie den für ihn passenden Tarif wählen. Am Ende des Eingabeprozesses kann der Versender die verbindliche Annahme des Transportangebots annehmen, wodurch ein Vertrag zwischen Vehar® und dem Versender zustande kommt und die Buchung im Reiter „Aufträge Vehar®“ aufgeführt wird.
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Vehar® anonymous
6.1 Vehar® anonymous ermöglicht es den Versendern, anonym Anfragen für Transportdienstleistungen zu erstellen.
6.2 Mit der Anfrage ist die Aufforderung zur Abgabe eines freibleibenden Angebots verbunden. Dem Versender steht es frei, ein solches Angebot anzunehmen, wodurch ein Vertrag zwischen Versender und Vehar® zustande kommt, oder ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vehar® behält sich das Recht vor, das Angebot vor dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Ebenso können die Nutzer in Nachverhandlungen eintreten. Nach Vertragsschluss wird die Buchung im Reiter „Aufträge Vehar®“ aufgeführt.
6.3 Ein Versender ist berechtigt, während der Angebotsdauer keine Angebote anzunehmen. Nach Ablauf der Angebotsdauer erhält die Anfrage automatisch den Status „Angebote abgelaufen“.
6.4 Der Versender bleibt während des gesamten Prozesses der Vertragsanbahnung im Verhältnis zum Frachtführer anonym.
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Vehar® auction
7.1 Vehar® auction bietet Versendern die Möglichkeit, ihre Transportaufträge durch ein Auktions- oder Festpreisformat zu vergeben.
7.2 Stellt ein Versender auf dem logistiko marketplace einen Transportauftrag im Auktions- und/oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dabei gibt er die transportspezifischen Details an und kann neben einem Maximalgebotspreis, welcher dem Festpreis entspricht, eine Frist bestimmen, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Auktionsdauer).
7.3 Bei Festpreisangeboten nimmt Vehar® das Angebot durch Klick auf den Button „Sofort Zuschlag“ und anschließender Bestätigung an.
7.4 Bei Auktionen nimmt Vehar® das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach Ablauf der Angebotsdauer dasjenige Gebot das geringste Angebot ist. Ein Gebot erlischt, wenn Vehar® während der Angebotsdauer ein niedrigeres Gebot abgibt. Wurden bis zum Ablauf der Angebotsdauer keine Gebote abgegeben, so endet das Aktionsverfahren ohne Vertragsschluss.
7.5 Nach Vertragsschluss wird der Auftrag im Reiter „Aufträge Vehar®“ aufgeführt.
7.6 Der Versender kann sein Angebot stornieren bzw. die Auktion abbrechen. Die Stornierung ist kostenlos, wenn die Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem Ende der Auktionsdauer durchgeführt wird. In diesem Fall fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Erfolgt die Stornierung nicht spätestens 48 Stunden vor Auktionsende, so ist der Versender verpflichtet, eine Entschädigung an den Geringstbietenden zu zahlen. Es wird eine Entschädigung in Höhe von 75% des festgelegten Maximalgebotspreis, maximal jedoch 800.00 € netto fällig. Bei Sammelladungstransporten (unter 2.500 kg Gesamtgewicht und unter 24 Lademetern) beträgt die Entschädigung bis zu 33 % des festgelegten Maximalgebots. Hat der Versender keinen Maximalgebotspreis bestimmt, so fällt eine Entschädigung in Höhe von 75 % bzw. 33 % des bis zum Stornierungszeitpunkt niedrigsten Gebots an, sofern ein solches vorliegt.
7.7 Durch den vorzeitigen Abbruch der Auktion kommt kein Vertrag zwischen Anbietendem und dem zu diesem Zeitpunkt Geringstbietenden zustande. Wegen des vorzeitigen Abbruchs der Auktion stehen dem Geringstbietenden keine weitergehenden Ersatzansprüche zu.
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Pflichten der Nutzer
8.1 Mit der Registrierung gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Anforderungen durch den Nutzer eingehalten werden, und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.
8.2 Der Nutzer verpflichtet sich, Angaben vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben wird der Nutzer ab Kenntnis der Unvollständigkeit oder ab Kenntnis der Wahrheit unverzüglich abändern.
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Haftung des Plattformbetreibers
9.1 Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb des logistico marketplace uneingeschränkt, für Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Plattformbetreiber bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
9.2 Für von dem Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leistungsnetzes übernimmt er keine Haftung.
9.3 Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
9.4 Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von dem Plattformbetreiber auf dem logistiko marketplace erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße, fehlerhafte oder wahrheitswidrige Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden ist.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
9.6 Soweit über den logistiko marketplace eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Inhalte Dritter (Websites, Datenbanken etc.) durch z.B. die Einstellung von Links gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
9.7 Die Haftung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung der Speditionsverträge bleibt unberührt. Diesbezüglich wird auf die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“ in ihrer aktuell gültigen Fassung verwiesen.
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Fremde Inhalte
10.1 Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte auf dem logistiko marketplace einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
10.2 Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
10.3 Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu löschen, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen diesen.
10.4 Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen ihn wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten des Plattformbetreibers.
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Sonstige Pflichten des Nutzers
11.1 Der Nutzer ist verpflichtet:
11.1.1 die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen zu treffen. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
11.1.2 in seinem Bereich eintretende technische Änderungen umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des logistiko marketplace zu beeinträchtigen;
11.1.3 bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den logistiko marketplace mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
11.1.4 Geschäfte auf dem logistiko marketplace ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zu tätigen.
11.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des logistiko marketplace gefährden oder stören sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den logistiko marketplace übertragenden Informationen und eingestellten Daten nicht mit Schadsoftware behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenen Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.
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Datenverarbeitung, Vertraulichkeit und Geheimnisschutz
12.1 Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des logistiko marketplace übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
12.2 Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Datenerhebungs- und Verarbeitungsaktivitäten in anonymisierter Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.
12.3 Der Platzformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer ein, dass der Plattformbetreiber, die von Nutzer im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet.
12.4 Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle den Nutzer betreffende Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn er aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.
12.5 Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung unter https://veharlogistiko.de/pages/datenschutzerklarung verwiesen.
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Zahlungsdienste
Werden von dem Plattformbetreiber Zahlungsdienstefunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.
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Abtretung und Aufrechnung
14.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag auf Dritte ist ausgeschlossen.
14.2 Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
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Vertragsdauer
15.1 Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit dem Abschluss der Registrierung des Nutzers.
15.2 Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dazu teilt er dem Plattformbetreiber mit, sein Nutzerkonto löschen zu wollen. Etwaige Verpflichtungen aus einem auf dem logistiko marketplace geschlossenen Vertragsverhältnis bleiben davon unberührt.
15.3 Der Plattformbetreiber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer gegen diese Bestimmungen verstößt, er eine deliktische Handlung oder den Versuch einer solchen, z.B. Betrug, vornimmt, der Geschäftsbetrieb des Plattformbetreibers dies erfordert oder es zu andauernden Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, kommt.
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Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mülheim-Ruhr. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“
Gültig ab dem 03.06.2024
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Allgemeine Regelungen
1.1 Das Unternehmen Vehar® Logistik GmbH, Solinger Str. 19, 45481 Mülheim-Ruhr, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 16079, nachfolgend „Vehar“ oder „Auftragnehmer“, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Peter Vehar und Emrah Cömez, bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB die Möglichkeit, auf dem von ihr betriebenen online Marktplatz (nachfolgend „logistiko marketplace“) als Plattformbetreiber und gleichzeitig Auftragnehmer Speditionsverträge im Rahmen von „Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“ zu schließen.
1.2 Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge der Vehar® Logistik GmbH über nationale und internationale Transportdienstleistungen im Straßengüterverkehr sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen (Speditionsverträge), die auf dem logistiko marketplace Zustandekommen sowie für alle anderen Verkehrsverträge der Vehar Logistik GmbH als Auftragnehmer.
1.3 Diese Bedingungen enthalten abschließende, zwischen den Vertragsparteien (nachfolgend „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“) geltende Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Die Durchführung der Transportaufträge erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (aktuell ADSp 2017) und für grenzüberschreitende Beförderungen auf Grundlage der Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüter- verkehr (CMR); jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.4 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Speditionsverträge, bei denen beide Vertragsparteien Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erbringt der Auftragnehmer keine Leistungen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, bei Zweifeln über die Unternehmereigenschaft geeignete Nachweise, z.B. durch Angabe einer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise anzufordern. Die für den Nachweis erforderliche Daten sind von dem Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
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Zustandekommen des Vertrags
2.1 Registrierte Nutzer des logistiko marketplace können auf der Plattform Speditionsaufträge im Rahmen von „Vehar® direct“, „Vehar® anonymous“ und „Vehar® auction“ schließen. Die Nutzungen des logistiko marketplace unterliegt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des logistiko marketplace, auf die hiermit verwiesen wird.
2.2 Transportaufträge können ferner via API und E-Mail erteilt werden. Zur Annahme des Angebots schickt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine E-Mail, in der er das Zustandekommen des Transportvertrags bestätigt. Die Prüfung des Angebots durch den Auftragnehmer erfolgt binnen einer Stunde nach Eingang des Angebots, sofern nicht außergewöhnliche Umstände, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, auftreten oder die Annahme des Angebots von der Übermittlung ergänzender Informationen durch den Auftraggeber abhängig ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3 Bei der Vertragsanbahnung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, USt-ID-Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendende Güter einschließlich Gewicht und Volumen. Fehlende Angaben hat der Auftraggeber nach Aufforderung des Auftragnehmers unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Der Auftragnehmer prüft die vom Auftraggeber gemachten Angaben. Kommen bei dem Auftragnehmer Zweifel über die Versendbarkeit der Güter gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen auf, so hat der Auftraggeber nach Aufforderung ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen.
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Transportabwicklung
3.1 Der Auftragnehmer kann den Transport selbst durchführen (Selbsteintritt) oder Dritte damit beauftragen. Sofern der Auftragnehmer Dritte mit der Durchführung des Transports beauftragt, teilt er dem Auftraggeber auf Anfrage Name und Adresse des Dritten mit.
3.2 Die Auswahl des Transportmittels liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge mit Dritten frei.
3.3 Bei den angegebenen Abholtermine handelt es sich um voraussichtliche Termine. Die angegebenen Transportlaufzeiten basieren auf üblichen Zeiten für die jeweiligen Strecken und können nicht garantiert werden.
3.4 Bei Unzustellbarkeit der Ware ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem 2. Werktag ein Lagergeld in Höhe von 8,50 € pro Europalettenstellplatz und pro Tag zu berechnen, sofern die Vertragsparteien keine anderweitigen Regelungen vereinbart haben.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, folgende Kosten für erneute Anfahrten und Verzögerungen zu berechnen, sofern die Vertragsparteien keine anderweitigen Regelungen vereinbart haben:
1. Bei einer erfolglosen Anfahrt (Zustellung oder Abholung) im Sammelladungsverkehr (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter) berechnet der Auftragnehmer für eine erneute Anfahrt ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 33% des Frachtpreises.
2. Sofern die Ware im Einzelfall an den Versender retourniert wird, werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten des Rücktransports in Rechnung gestellt.
3. Für eine erfolglose Anfahrt bei Direktfahrten, Teil- oder Komplettladungen wird dem Auftraggeber ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 75% des Frachtpreises berechnet.
3.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.
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Kündigung
4.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bis zu 24 Stunden vor Ablauf des Ladedatums ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu kündigen. Die Kündigung muss bei Vertragsschluss über den logistiko marketplace online vorgenommen werden; im Übrigen per E-Mail.
4.2 Kündigt der Auftraggeber den Auftrag ohne Einhaltung der Frist gemäß vorstehender Ziffer 4.1, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 75 % des Frachtgelds zu verlangen, jedoch maximal 800,00 € netto, soweit die Vertragsparteien keine anderweitigen Regelungen vereinbart haben. Für Sendungen, die im Sammelladungsverkehr befördert werden (unter 3.000 kg Gesamtgewicht und unter 2,4 Lademeter), berechnen der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von bis zu 33% des Frachtgelds, soweit die Vertragsparteien keine anderweitigen Regelungen vereinbart haben.
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Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse
5.1 Vom Transport ausgeschlossen sind (verbotene Versandgegenstände):
Bijouterien, Dokumente, Drogen (nach dem Betäubungsmittelgesetz), echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, Geld in Münzen und Scheinen, Juwelen, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten, Urkunden, Wertpapiere aller Art.
Des Weiteren:
Tabakwaren, Mobiltelefone und mobile EDV-Geräte mit einem Warenwert von über 200.000 €
Spirituosen (mindestens 15 Vol--% Alkohol) mit einem Warenwert von über 200.000 €
Kommunikations- und Unterhaltungselektronik mit einem Warenwert von über 200.000 €
Computer einschl. Zubehör sowie Software, Speicher (Chips) und Prozessoren mit einem Warenwert von über 200.000€
Haushaltsgeräte
Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist
Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht
verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel)
E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten
Schusswaffen und Munition
Tiere
Umzugsgüter
Kraftfahrzeuge
5.2 Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden:
Explosive Stoffe (Klasse 1)
Komplett verboten
Gase (Klasse 2)
Verboten sind Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen, mit folgendem Klassifizierungscode: T, TF, TC, T0, TFC, TOC
UN 1057 (Feuerzeuge, Nachfüllpatronen), wenn nicht gemäß SV 658 verpackt oder über 1L/BB
Entzündbare flüssige Stoffe (Klasse 3)
Verboten sind Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen, mit Klassifizierungscode: D
Entzündbare feste Stoffe (Klasse 4.1)
Verboten sind Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen, mit Klassifizierungscode: D, DT, SR 2, SR 1, PM 2
UN 3221 / 3222
Selbstentzündliche Stoffe (Klasse 4.2)
Verboten sind UN 4277 und UN 3255
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Klasse 4.3)
Verboten ist UN 3133
Entzündend wirkende Stoffe (Klasse 5.1)
Verboten sind UN 3100, UN 3121 und UN 3137
Organische Peroxide (Klasse 5.2)
Verboten sind Klassifizierungscode P1/P2 nur UN 3101, 3102, 3111 bis 3120
Giftige Stoffe (Klasse 6.1)
Verboten sind Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen
Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr)
Ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2)
Komplett verboten
Radioaktive Stoffe (Klasse 7)
Komplett verboten
Ätzende Stoffe (Klasse 8)
Verboten sind UN 1798 und UN 1790
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9)
Verboten ist UN 3268
Alle Abfälle
Komplett verboten
5.3 Bestimmte Gefahrgüter können nicht in bestimmte Länder und Regionen transportiert werden. Details hierzu werden auf Anfrage bereitgestellt.
5.4 Bei der Beförderung von Gefahrgut hat der Auftraggeber die notwendigen ADR-Dokumente in zweifacher Ausführung bereitzustellen.
5.5 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann eine Kontaktaufnahme zum Kundenservice unter info@vehar.de erfolgen.
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Nichteinhaltung von Lade- und Entladezeiten, Standgeld
6.1 Im Straßengüterverkehr gilt eine Lade- oder Entladezeit von maximal 2 Stunden für Komplettladungen bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen. Diese Zeit gilt pro Lade- oder Entladestelle, unabhängig von der Anzahl der Sendungen. Für Fahrzeuge mit einem geringeren Gesamtgewicht reduzieren sich diese Zeiten entsprechend auf 30 Minuten.
6.2 Die Lade- oder Entladezeit beginnt mit der Ankunft des Fahrzeugs an der Lade- oder Entladestelle (z.B. Meldung beim Pförtner) und endet, wenn der Auftraggeber oder Empfänger seine Pflichten vollständig erfüllt hat. Falls eine bestimmte Leistungszeit für die Bereitstellung des Fahrzeugs vereinbart wurde, beginnt die Lade- oder Entladezeit nicht vor dieser festgelegten Zeit.
6.3 Wenn die Lade- oder Entladezeit durch vertragliche Vereinbarungen oder aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Spediteurs liegen, überschritten wird, muss der Auftraggeber dem Spediteur das vereinbarte oder ein angemessenes Standgeld als Vergütung zahlen. Dem Auftragnehmer wird ein Standgeld berechnet, sofern es bei Abholung oder Zustellung zu folgenden Verzögerungen kommt: bei Komplettladungen ab einer Verzögerung von mehr als 2 Stunden, bei Teilladungen ab einer Verzögerung von mehr als 30 Minuten, bei Stückgutpartien und Sonderfahrten ab einer Verzögerung von mehr als 15 Minuten. Das Standgeld beträgt 80,00 € netto je angefangener Stunde (inklusiv Importformalitäten).
6.4 Diese Bestimmungen gelten auch, wenn der Spediteur für das Ver- oder Entladen des Guts verantwortlich ist und der Auftraggeber lediglich das Gut zur Verladung bereitstellen oder nach der Entladung entgegennehmen muss.
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Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Transportgut zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Auftragnehmer oder dem vom Auftragnehmer beauftragten Dritten versandfertig übergeben wird.
7.2 Das Transportgut muss transport- und lagersicher verpackt und gekennzeichnet sein.
7.3 Der Auftraggeber ist für die Be- und Entladung verantwortlich, sofern die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung vereinbart haben. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrt zum Abhol- und Anlieferort gewährleistet ist.
7.4 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Übergabe des Transportguts alle erforderlichen Informationen und Papiere zu übermitteln.
7.5 Der Auftragnehmer kann die Versendung nach seiner Wahl als Sammelladung (§ 460 HGB) durchführen.
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Weisungsrecht des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber hat ein auftragsbezogenes Weisungsrecht zur Konkretisierung der Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln, sofern Weisungen des Auftraggebers unzureichend oder nicht ausführbar sind.
8.2 Der Auftragnehmer wird den Anweisungen des Auftraggebers Folge leisten. Dies gilt nicht, wenn die Weisungen gegen gesetzliche oder behördliche Anordnungen verstoßen. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen macht der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich aufmerksam. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf die Ausführung der erteilten Weisung, so haftet der Auftragnehmer nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
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Verpackung
9.1 Der Auftraggeber ist gemäß Ziff. 7.2 für die transport- und lagersichere Verpackung des Guts verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Verpackung verpflichtet. Bei offensichtlich nicht transportsicher verpackter Ware steht ihm die Annahmeverweigerung der Ware zu.
9.2 Warnhinweise auf der Verpackung entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Verpackung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Warnhinweisen Folge zu leisten.
9.3 Die Vehar Logistik GmbH ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.
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Tausch von Europaletten
10.1 Ein Austausch von Europaletten ist bei Sendungen an Privatkunden (B2C) ausgeschlossen. Der Austausch von Gitterboxen kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Europaletten werden nur in den folgenden Ländern getauscht: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Österreich und Niederlande.
10.2 Für fehlende Europaletten wird eine Ersatzbeschaffungsgebühr berechnet. Die Höhe der Ersatzbeschaffungsgebühr bestimmt sich nach dem marktüblichen Preis pro Palette zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jedoch mindestens nach dem Betrag der entstandenen Schadenshöhe.
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Höhere Gewalt
11.1 Leistungshindernisse, die außerhalb des Risikobereichs einer Vertragspartei liegen, nicht vorhersehbar und unvermeidlich sind und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen, entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten. Zu den Leistungshindernissen zählen insbesondere Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse.
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Vergütung
12.1 Die auf dem logistiko marketplace angegebenen Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Wenn nicht anderes vereinbart ist, versteht sich der Preis ab fot Ladestelle bis fot Entl.-Stelle für 1 Be-/1 Entladestelle, unverzollt, unversteuert. Eventuelle Zollbegleitungskosten werden gemäß Auslage extra berechnet.
12.2 Rechnungen werden elektronisch versendet. Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, linkPay oder Sofortüberweisung erfolgen. Soweit der Auftragnehmer im Einzelfall Überweisung nach Rechnungsstellung anbieten, beträgt gemäß § 456 HGB das Zahlungsziel; sofort, spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt oder gemäß Sondervereinbarung.
12.3 Auf Wunsch sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Transportunterlagen schnellstmöglich zu. Für diesen Service berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 €. Durch verzögerte Zusendung entstehende Frachtkürzungen werden nicht akzeptiert.
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Haftung und Versicherung
13.1 Die Haftung richtet sich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der aktuell gültigen Fassung bzw. den gesetzlichen Bestimmungen der § 407 ff. HGB und bei grenzüberschreitenden Verkehrsaufträgen nach dem CMR.
13.2 Die ADSP 2017 beschränken in Ziff. 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadensfall bzw. je Schadensereignis auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Der für den auftragsgegenständlichen Transport seitens Vehar Logistik GmbH bestehende, eingeschränkte Verkehrshaftungsversicherungsschutz in Höhe von maximal 8,33 SZR/kg je Schadensfall bzw. je Schadensereignis auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg ist dem Auftraggeber bekannt.
13.3 An einer zusätzlichen weitergehenden Versicherung des Transports gegen Verlust oder Beschädigung des Transportguts auf Kosten des Auftraggebers ist der Auftraggeber nicht interessiert, sofern die Parteien keine anderweitige Regelung treffen. Soweit keine Deckung durch die Verkehrshaftungsversicherung von Vehar besteht, erfolgt der Transport durch Vehar ausschließlich auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Dieser verzichtet hiermit für den Schadensfall bereits jetzt unwiderruflich und endgültig auf jegliche Ersatzansprüche gegen Vehar. Sollte der Auftraggeber den auftragsgegenständlichen Transport zur Vermeidung einer etwaigen Deckungslücke eigenständig weitergehend versichern, wird dieser vertraglich dafür Sorge tragen, dass der Versicherer des Auftraggebers gegenüber Vehar keine Rückgriffsansprüche geltend macht; andernfalls wird der Auftraggeber Vehar von etwaigen Rückgriffsansprüchen seines Versicherers auf erstes Anfordern unverzüglich uneingeschränkt freistellen. Ansprüche gegen Vehar wegen arglistigen oder vorsätzlich pflichtwidrigen Verhaltens oder der Verletzung von Kardinalpflichten bleiben unberührt.
13.4 Nach ADSp Ziff. 21 besorgt der Auftragnehmer auf Wunsch eine Versicherung des Gutes über eine separate Warentransportversicherung nach Maßgabe der DTV-Güterversicherung.
13.5 Bei Übergabe von dem Versand ausgenommenen Gütern nach Ziff. 5 der AGB übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn ein Auftraggeber über seine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB arglistig täuscht.
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Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
14.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag auf Dritte ist ausgeschlossen.
14.2 Zur Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
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Schlussbestimmungen