Für den Transport von Gefahrgütern ist eine besondere Ausrüstung unerlässlich. Nur mit dieser ist die Beförderung überhaupt gestattet. Diese spezielle Ausstattung wird als ADR-Ausrüstung bezeichnet und betrifft ausschließlich den Gefahrguttransport. Fahrzeuge, die hierfür genutzt werden, müssen mit den entsprechenden Gegenständen ausgestattet sein, um den Umgang mit Gefahrgut sicher und effektiv zu gestalten.
Was gehört zur ADR-Ausrüstung bei Gefahrguttransporten?
Weitere wichtige Bestandteile der ADR-Ausrüstung sind auch Gefahrgut-Notfallausrüstung wie beispielsweise Chemikalienbindemittel, Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und spezielle Werkzeuge zur Gefahrgutbergung. Auch spezielle Transportbehälter, wie zum Beispiel Tanks, müssen bestimmte Vorschriften erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung aller Vorschriften ist unerlässlich, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren.
Muss ein Transport mit einer ADR-Warntafel gekennzeichnet werden, muss der Fahrer zusätzliche Materialien mitführen:
- mindestens einen Unterlegkeil,
- einen ABC Pulverlöscher,
- eine Warnblinkleuchte für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
- in Einzelfällen auch Ladungssicherungsmittel (z.B. Zurrgurte).